Bund und Länder stellen umfangreiche Programme zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu mildern. Die Palette reicht von steuerlichen Maßnahmen über Liquiditätszuschüsse und Erleichterungen bei Gewährung/Besicherung von Krediten bis zu Anpassungen beim Kurzarbeitergeld.
Neben wirtschaftlichen Aspekten stellen sich rechtliche Themen im Vertrags-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht.
Corona-Auswirkungen sind vielfältig. Entscheidend ist festzustellen, welche konkreten Hilfsmaßnahmen für Sie in Frage kommen und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Unterlagen Sie umgehend die erforderlichen Anträge bei den zuständigen Stellen einreichen können. Wir beraten Sie über die Hilfsprogramme sowohl des Bundes als auch der einzelnen Bundesländer. So können wir gemeinsam die für ihre Situation passenden Corona-Hilfen ermitteln und Antragsverfahren einleiten. Das beinhaltet auch das Erstellen erforderlicher Unterlagen für die Liquiditätsplanung und den Business-Case. Selbstverständlich begleiten wir Sie während des gesamten Verfahrens und halten Kontakt zu den relevanten Banken, Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern und sonstigen (staatlichen) Institutionen.
Außerdem beraten wir Sie zu den rechtlichen Fragen, die sich als Auswirkung von Corona in Ihrem Unternehmen stellen.
Ermittlung der passenden Corona Soforthilfen
Antragstellung für steuerliche Maßnahmen
Antragstellung für Liquiditätshilfen
Antragstellung für Finanzierungen
Antragstellung für Bürgschaften/Garantien
Antragstellung für Kurzarbeitergeld
Rechtsberatung zu Corona-bedingten Themen im