Mit diesem Begriff „Qualified Intermediary“ bezeichnet man den Status einer Bank entsprechend den US-amerikanischen QI-Vorschriften. Im Gegensatz zu FATCA wurde QI nicht in deutsches Recht übergeleitet. Eine deutsche Bank kann QI werden nur durch Abschluss eines QI-Vertrages direkt mit dem US-Fiskus. QI bedeutet also die unmittelbare Anwendung US-amerikanischer Vorschriften durch eine deutsche Bank.
Das wird am besten deutlich anhand dieses Grundbeispieles: Ein deutscher Bankkunde hat bei seiner Hausbank ein Wertpapierdepot, in dem auch US-Aktien liegen. Erfolgt eine Dividendenausschüttung auf eine US-Aktie, ist ein Quellensteuereinbehalt von 30 % vorzunehmen. Hat die depotführende Bank einen Status als QI und hat sich der Kunde mittels eines Formulares als Nicht-US-steuerpflichtig dokumentiert, sinkt der Quellensteuerabzug von 30 % auf 15 %. Der Kunde erhält eine höhere Ausschüttung. QI kann zur Reduzierung von US-Quellensteuer auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlösen aus US-Papieren führen. Bank und Kunde „erkaufen“ diesen Vorteil durch den Aufwand einer gesonderten kundenseitigen Dokumentation.
Den Standard für die QI-Dokumentation von Bankkunden bilden Formulare des US-Fiskus. US-steuerpflichtige Depotinhaber dokumentieren sich mittels des Formulares W-9. Nicht-US-Depotinhaber verwenden ein W-8BEN (für natürliche Personen), ein W-8BEN-E (z. B. für juristische Personen) oder ein W-8IMY (z. B. für Personengesellschaften).
Wenn der Depotinhober eine Gesellschaft, Körperschaft etc ist, benötigt die depotführende Bank neben dem W-Formular weitere Unterlagen wie Gesellschaftsvertrag/Satzung und Gesellschafterliste.
Möglich ist auch eine QI-gerechte Dokumentation durch Unterlagen nach den Geldwäschevorschriften.
Wie im Einzelfall auch immer: Ohne zutreffende und gültige Dokumentation seitens des Bankkunden gibt es keine Reduzierung der US-Quellensteuer. Der QI-Status der Bank alleine reicht nicht aus.
Für den Bankkunden beschränkt sich QI auf das Ausfüllen eines Formulares und ggf. das Vorlegen gesellschaftsrechtlicher Dokumente.
Auf der Bankenseite ist der Aufwand ungleich größer. Zwar geht es wie bei FATCA um das Einholen von kundenseitiger Dokumentation und das Erfassen der Daten. Während der FATCA-Steuerabzug die Ausnahme darstellt, ist der Quellensteuerabzug bei QI wesentlicher Bestandteil, da es gerade um die Reduzierung von Quellensteuersätzen geht. Die QI-Prozesse der Bank wirken sich wirtschaftlich immer unmittelbar auf den Kunden aus.
Der Anwendungsbereich von QI beschränkt sich nicht auf Depotführung für US-Personen und von US-Papieren.
Banken und ihre institutionellen Kunden müssen seit Jahren die mittlerweile deutlich erweiterten Anforderungen im Bereich von Wertpapierleihe und die Behandlung von Ausgleichszahlungen für Dividenden aus US-Aktien oder US-Derivaten berücksichtigen . Die Stichworte hier lauten 'dividend equivalent payment', 'DEQP' und 'Section 871(m)'.
Der seit 1. Januar 2017 geltende QI-Vertrag sieht ein umfangreiches, detailliert geregeltes Compliance-System seitens der depotführenden Bank mit QI-Status vor. Dieses Compliance-System schließt FATCA-Anforderungen mit ein. Das ist auch nachvollziehbar. Denn die Frage, ob ein Kunde US-steuerlich relevant ist, ist kundenbezogen zu beantworten und nicht danach, welchem Steuerregime eine Bank gerade entsprechen muss. Die Klassifizierung eines Kunden als Non-US specified person bei FATCA und als US-steuerliche relevant für QI-Zwecke wäre widersprüchlich und ist von der Bank zusammen mit dem Kunden und seinem (steuer)rechtlichen Berater zu klären.
Es gibt zu QI keine Vorgaben des deutschen Gesetzgebers und der deutschen Finanzverwaltung. QI ist die Anwendung von ausschließlich US-amerikanischem Recht und erfordert ausreichende fachliche Kenntnisse über die QI-Anforderungen inklusive der FATCA-Vorschriften.
Deshalb brauchen Sie einen externen (steuer)rechtlichen Berater. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei QI auch in der Auswirkung auf der Seite der Bankkunden und können Ihnen aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung bestmöglich helfen.