Das Recht ist komplex und das Leben lässt vielfältigste Situationen entstehen – kleine und existenzielle, einfache und vielschichtige.
Recht haben bedeutet nicht automatisch auch Recht bekommen.
Ein Fall erfordert häufig die Beurteilung nicht nur nach den Vorschriften eines Bereiches/Gesetzes, sondern hat unterschiedliche Aspekte, die die Einbeziehung aller relevanten Vorschriften nötig machen. Eine zivilrechtlicher Frage kann steuerliche Anforderungen einschließen, eine steuerliche Gestaltung wird oft mit gesellschaftsrechtlichen Themen verbunden sein.
Diese Analyse über die gesamte (steuer)rechtliche Relevanz ist die Voraussetzung dafür, dass unser Leitsatz „Ich will, dass die Dinge funktionieren“ eingehalten werden kann. Sie als Mandant stehen mit ihrem individuellem Bedarf im Mittelpunkt mit der entscheidenden Frage „Was bedeutet das für mich“?
Deshalb konzentrieren wir uns in diesem Bereich, der „klassischen“ Kanzleitätigkeit, auf die Themen, mit denen wir uns permanent beschäftigen. Sollte dies im Einzelfall nicht gegeben sein, werden wir ein Mandat, z. B. im Strafrecht oder Baurecht nicht annehmen.
ERBRECHT |
Kaum ein Rechtsbereich berührt den Betroffenen als Person mit seinen eigenen Werten und wirtschaftlichen Interessen so intensiv und umfassend wie das Erbrecht.
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FAMILIENRECHT |
Persönliche Beziehung entwickeln und verändern sich – gerade auch zwischen Partnern, Ehegatten, Eltern und Kindern.
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STEUERRECHT |
Beratung im Steuerrecht ist anspruchsvoll und erfordert auch ein Blick über den Tellerrand hinaus, etwa zum Erb- oder Gesellschaftsrecht.
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