Kaum ein Rechtsbereich berührt den Betroffenen als Person mit seinen eigenen Werten und wirtschaftlichen Interessen so intensiv und umfassend wie das Erbrecht. Jede Entscheidung hat eine unmittelbare Auswirkung gerade auch im engsten persönlichen Umfeld. Die Anwendung der relevanten Vorschriften muss Sie als betroffene und gestaltende Person erreichen. Sie und ihre Bedürfnisse bestimmen den Kurs für die erbrechtliche Begleitung. Allerdings ist es nicht immer einfach, sich über die eigenen Bedürfnisse klar zu sein (zu werden?) und sie in ein Gespräch mit anderen einzubringen. Umso wichtiger ist, dass dieser zentrale Ausgangspunkt möglichst präzise ermittelt wird. Ihre Frage „Was will ich?“ bildet die Maßgabe für das gesamte Mandat.
Entscheidend ist festzustellen, ob und ggf. in welchen Punkten Sie eine abweichende eigene Entscheidung treffen wollen, wie weit das rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Auswirkungen das auf Sie und die anderen Betroffenen hat. Wir sind überzeugt, dass es die Aufgabe des Rechts ist, dafür zu sorgen, dass Dinge funktionieren. Diesem Ergebnis möglichst nahe zu kommen, ist eine Herausforderung für die Anwendung des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts auf Ihre Lebenssituation. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Erblasser
den/die Erben
Vermächtnisnehmer
Pflichtteilsberechtigte
Sonstige Nicht-Erben
und umfassen in der außergerichtlichen Beratung wie gerichtlichen Vertretung insbesondere Gestaltung und Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Unternehmensnachfolge
Vorweggenommene Erbfolge & Schenkungsverträge
Erbscheinsverfahren
Testamentsvollstreckung
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Mediation