Ein Mediationsverfahren bietet sich für viele Anwendungsbereiche an, kann also auch im Rahmen einer Betriebsprüfung eine sinnvolle Unterstützung ein. Auch bei einer Betriebsprüfung kann es Konflikte geben – Uneinigkeit über steuerrechtliche Inhalte, aber auch im persönlichen Umgang zwischen Mitarbeitern der Finanzverwaltung und des geprüften Unternehmens.
Unser Anliegen besteht im Gegenteil darin, die Kompetenz des Unternehmenssteuerberaters als Leitlinie für die Vorgehensweise bei der Mediation einzuhalten und in einer präzisen Abstimmung mit ihm zu erarbeiten, wo die Betriebsprüfung mehr beinhaltet als die Uneinigkeit über Steuerregularien, ob also durch ein strukturiertes Mediationsverfahren Fortschritte in der Betriebsprüfung möglich sind.