Unter diesem Begriff hat die OECD ein Regime zur Einschränkung von Steuerhinterziehung auf internationaler Ebene entwickelt. CRS orientiert sich inhaltlich deutlich an FATCA.
CRS verpflichtet jedes deutsche Finanzinstitut, von seinem Kunden/Geschäftspartner die Informationen über alle dessen steuerlichen Ansässigkeiten (tax residence) einzuholen. Ist der Kunde in einem an CRS teilnehmenden Staat ansässig, erfolgt ein entsprechender Datenaustausch mit dem ausländischen Fiskus. CRS ist ein fast globales Regime zu Datenerfassung, -prüfung und -reporting zwischen den Finanzverwaltungen von über 100 Ländern. Die USA nehmen nicht an CRS teil, sie „begnügen“ sich mit FATCA. Im Gegensatz zu FATCA und QI spielt ein eigenständiger Steuerabzug bei CRS bislang keine Rolle. CRS beschränkt sich auf den Umgang mit Kundendaten.
Praktisch bedeutet das, dass jede Bank vor allem ihre Neukunden nach allen steuerlichen Ansässigkeiten fragen muss. Das erfolgt wie bei FATCA durch den Bankkunden mit einem Formular zur Selbstklassifizierung/Selbstzertifizierung (``self-certification``) .
Einen praktizierten Standarf für ein CRS-Formular zur Selbstklassifizierung gibt es nicht. Aus praktischen Gründen haben viele Banken ein eigenes gemeinsames Formular für FATCA und CRS entwickelt.
Wenn ein Kunde angibt, in einem ausländischen Staat steuerlich ansässig zu sein, muss seine Bank prüfen, ob es sich bei diesem Staat um einen CRS-Partnerstaat handelt.
Ist der Kunde in einem CRS-Partnerstaat steuerlich ansässig erfolgt - ebenfalls über das Bundeszentralamt für Steuern BZSt - ein Reporting an den jeweiligen ausländischen Fiskus.
Für die deutschen Finanzinstitute und ihre Kunden ist CRS maßgeblich, weil die Bundesrepublik nach einer Änderung der EU-Amtshilferichtlinie vom Dezember 2014 ein nationales Gesetz erlassen hat, das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz FKAustG.
Eine Bank o. ä. hat einen Spagat zu erfüllen: einerseits muss sie den CRS-Anforderungen für jeden einzelnen Kunden/Geschäftspartner entsprechen, andererseits darf sie keine abschließende Einzelfallbeurteilung vornehmen, denn ein deutsches Finanzinstitut hat nach dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) keine Berechtigung, die rechtliche Prüfung eines Einzelfalles vorzunehmen.
Wenn Sie selbst nicht über ausreichende CRS-Kenntnisse verfügen, brauchen Sie einen externen (steuer)rechtlichen Berater. Wir waren in Deutschland von Anfang an mit der Einführung von CRS befasst und können Ihnen aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung bestmöglich helfen.